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Facebook Fanpage Abmahnung

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Facebook Fanpage Abmahnung

Grundlage der aktuellen rechtlichen Situation

Schon im Juni 2018 hatte der EuGH festgestellt, dass es nicht möglich ist, Facebook Fanpages im Einklang mit den neuen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu betreiben. Diese Entscheidung wurde am 5. September 2019 auch von der Datenschutzkonferenz bestätigt. Daher hat Facebook am 11. September 2019 reagiert und ein Tool mit dem Namen “Page Controller Addendum“ veröffentlicht. Seine Funktionen sollen es auch Betreibern von Facebook Fanpage ermöglichen, die Verarbeitung von Daten zu kontrollieren.

Doch reicht das auch, um die Gefahr von Facebook Fanpage Abmahnungen zu eliminieren? Und wie sieht es mit anderen sozialen Netzwerken wie Twitter oder Instagram aus? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel.

Wie kam es dazu, dass Facebook Fanpages abmahngefährdet sind?

Angestoßen wurde das Verfahren durch das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Sie wollte der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein den Betrieb der Fanpage untersagen. Einfach ausgedrückt wurden die Cookies und Analyse Funktionen der Facebook Insights bemängelt. Die Wirtschaftsakademie argumentierte, dass die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen alleine bei Facebook liegt. Dagegen pochte das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein darauf, dass auch die Betreiber der Fanpage selbst eine Verantwortlichkeit zum Schutz der Nutzerdaten haben.

Deutsche Gerichte hatten der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein recht gegeben. Der EuGH entschied hingegen, dass Facebook und die Betreiber der Fanpage eine gemeinsame Pflicht haben, die Daten der Nutzer zu schützen. Das bedeutet, dass auch deutsche Unternehmer für mögliche Datenschutzverstöße verantwortlich gemacht werden können, selbst wenn sie technisch gesehen durch Facebook begangen werden.

Abwägung der rechtlichen Dimension

Streng genommen ist der Betrieb einer Fanpage daher nicht mehr möglich, ohne die Datenschutzgrundverordnung zu verletzen. Diese Ansicht vertritt unter anderem auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz. Der Argumentation der Behörde nach können Facebook Fanpages zum aktuellen Zeitpunkt nicht rechtmäßig betrieben werden. Der Auffassung der Datenschützer nach ist es Fanpage-Betreibern aktuell nicht möglich, die Aufsichts- und Rechenschaftspflicht angemessen wahrzunehmen.

Einer weniger strengen Argumentation nach könnte die Verfolgung von Fanpage-Betreibern unverhältnismäßig sein. Das würde bedeuten, dass zuerst Facebook zur Rechenschaft gezogen werden müsste. Eine abschließende Entscheidung steht jedoch noch aus. Nach der Entscheidung des EuGH müsste das Bundesverwaltungsgericht jetzt ein verbindliches Urteil für Deutschland verfassen. Hier könnten sich durchaus noch Änderungen ergeben.

Wann ist eine Facebook Fanpage abmahngefährdet?

[Alles illegal????]

Im Moment ist die Situation zweifellos kompliziert. Und das gilt für alle Facebook Fanpages, die nicht rein privater Natur sind. Wer sich nicht dem Risiko einer Abmahnung für die Facebook Fanpage aussetzen möchte, sollte seine Fanpage bis zur finalen Entscheidung des BVerwG deaktivieren. Für diese Variante sollte die Datenschutzerklärung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage angepasst werden. In jedem Fall muss diese Datenschutzerklärung entweder direkt auf der Fanpage eingebunden oder verlinkt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Facebook den Fanpages die nötigen Werkzeuge gibt, um den Datenschutz auf der Fanpage sicher umzusetzen. Das Unternehmen hat weitere Maßnahmen angekündigt, bisher wurde allerdings noch keine Lösung veröffentlicht.

Falls Sie sich entscheiden, Ihr Seite zu behalten, sollten Sie jedenfalls die nötigsten Maßnahmen anwenden. Werden beispielsweise Facebook Plugins auf der eigenen Webseite eingesetzt, muss in jedem Fall in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen und die Zustimmung des Nutzers eingeholt werden!

Jetzt individuelle Datenschutz Beratung anfordern!

Falls unser Artikel Ihre Frage nicht beantworten konnte, kontaktieren Sie uns baldmöglichst. Wir analysieren die bestehende Fanpage und sagen Ihnen genau, welche Maßnahmen nötig sind, um sich vor Abmahnungen abzusichern.

Theoretisch gelten die Urteile auch für andere soziale Netzwerke. Denn selbst wenn der EuGH sich bei seiner Entscheidung auf Facebook bezog, haben auch Instagram & Co die gleichen datenschutzrechtliche relevanten Merkmale.

  1. https://www.datenschutzkanzlei.de/anleitung-informationspflichten-auf-facebook-fanpage/
  2. https://www.bvdw-datenschutz.de/datenschutz/dsk-position-zum-betrieb-von-facebook-fanpages
Christopher Schaknat
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