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Datenschutz für Ärzte sowie Arztpraxen und Krankenhäuser

Datenschutz-Grundverordnung-und-Datenschutzerklaerung

Datenschutz für Ärzte sowie Arztpraxen und Krankenhäuser

Eingehend auf das Thema Datenschutz für Ärzte möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag eine Übersicht bieten, was Datenschutz ist und weshalb er für Sie als Praxis oder Krankenhaus wichtig ist.

WAS IST DATENSCHUTZ für Ärzte

Datenschutz für Ärzte: Wir leben in der Arbeitswelt 4.0, also im Zeitalter der Digitalisierung. Es werden heutzutage so viele personenbezogene Daten mit einer Schnelligkeit wie nie zuvor verarbeitet. Plattformen wie Amazon, Facebook sowie Betriebe, Arztpraxen, Krankenhäuser und Co. erstellen von Ihren Mitgliedern, Patienten oder Kunden Benutzerprofile, werten diese gezielt aus und speichern diese auf ihrem Server. Damit diese Daten nicht für illegale Vorhaben missbraucht werden, hat die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz Ihrer Daten geschaffen (die DSGVO). Des Weiteren hat jedes Land noch die Möglichkeit, diese Regelungen auf nationaler Ebene gezielt anzupassen. In Deutschland gibt es neben der DSGVO z. B. noch das BDSG, TMG, usw.

SEIT WANN GIBT ES DIE DSGVO UND DAS BDSG UND WAS REGELN DIESE GESETZE GENAU?

Das BDSG gibt es schon seit 27.01.1977. Es regelt seitdem in Deutschland die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dieses Gesetz wurde durch die DSGVO nochmal neu reformiert und auf den aktuellen Stand der rechtlichen und technischen Gegebenheiten gebracht.

Die DSGVO gibt es seit dem 25.05.2016 als europäisches „Grundgesetz“ für personenbezogene Daten. Alle Betriebe, Vereine, Ärzte, Krankenhäuser etc. hatten bis zum 25.05.2018 (Übergangsfrist) Zeit, diese Regelungen im Betrieb umzusetzen. Seitdem ist europaweit einheitlich geregelt, was personenbezogene Daten sind, welche besonders schützenswert sind, welche Daten von wem in welcher Art erhoben, verarbeitet sowie gespeichert werden dürfen und welche technischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen. Seitdem benötigen Sie bei dem Erheben, Verarbeiten und Speichern von Daten eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung des Betroffenen.

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BESONDERHEITEN IM GESUNDHEITSWESEN

Als Arzt, Krankenhaus und Co arbeiten Sie mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Diese sind z. B. ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Nach der neuen DSGVO müssen Sie hier besonders darauf achten, dass Sie diese Daten gut schützen. Da Sie mit hochsensiblen Patientendaten arbeiten, müssen Sie als Arztpraxis oder Krankenhaus in der Schweigepflicht sowie dem Datenschutz besondere Vorkehrungen treffen.

Achten Sie darauf, dass sich Niemand unbefugten Zugriff auf die Patientenakten oder andere Informationen Ihrer Praxis verschaffen kann. Lassen Sie daher Ihre Patientenakten nicht unbeaufsichtigt in Ihrem Empfangsraum offen liegen und räumen Sie diese immer sofort wieder  auf. Verschließen Sie Räume ordnungsgemäß, die von Außenstehenden nicht betreten werden dürfen. Schaffen Sie für alle Räume und Ihre EDV eine Zugangs-, Zutritts- und Zugriffskontrolle, damit klar ist, wer auf welche Daten und welche Räume zugreifen darf. Als Praxis und Krankenhaus sind Sie außerdem mit Ihrem Personal an die Schweigepflicht sowie das Datengeheimnis § 5 BDSG (alte Gesetzesgrundlage) gebunden. Ihre Mitarbeiter müssen diesbezüglich in Schulungen darüber aufgeklärt werden. Dies muss ebenfalls schriftlich protokolliert und von den Angestellten unterschrieben werden. Arbeitsverträge der Beschäftigten müssen über die Schweigepflicht und das Datengeheimnis ergänzt werden. Somit ist Ihr Praxispersonal für den Zeitraum der Beschäftigung sowie darüber hinaus zu Stillschweigen verpflichtet.

Sollten Sie in Ihrer Praxis oder Krankenhaus diese Vorschriften nicht umsetzen, drohen Ihnen nicht nur wegen eines Datenschutzverstoßes Konsequenzen. Wird die Schweigepflicht gebrochen, ist eine strafrechtliche Verfolgung ebenfalls möglich.

Zusätzlich müssen Sie Ihre Firmen-EDV sowie Netzwerk auf den neuesten IT-Sicherheitsstand bringen und Ihr Praxispersonal regelmäßig zum Thema Datenschutz schulen.

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Datenschutzbeauftragter-Neumarkt-Nürnberg-Regensburg

Datenschutz für Ärzte:
WORAUF SOLLTEN SIE ALS ARZTPRAXIS ODER KRANKENHAUS ACHTEN?

Erheben Sie nur die Daten von Ihren Patienten, die Sie zwingend für die weitere Behandlung oder Diagnose benötigen (Datensparsamkeit).

Beachten Sie bei der Datenweitergabe, dass Ihnen für die Weitergabe eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Hierfür müssen Sie auch klären, wer die Daten weitergeben darf und an wen welche Daten in welcher Form übermittelt werden dürfen.

Achten Sie auf Datensicherheit und regelmäßige Datensicherungen. Rüsten Sie Ihre EDV, Netzwerk sowie Server mit der geeigneten Hardware aus. Achten Sie hierfür auch auf IT-Sicherheit für Ihre Daten mit einer geeigneten Firewall und dem passenden Virenschutz. Des Weiteren muss Ihr Praxispersonal hierfür geschult werden, damit nicht jeder auf alle personenbezogenen Daten Zugriff erhalten kann. Damit Ihre Daten auch vor Verlust geschützt sind, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen.

Der Patientenempfang ist ein schwieriges Thema. Hier werden oftmals Testergebnisse von Patienten durchgesprochen, Auskünfte über das Telefon sowie E-Mail erteilt (ohne zu wissen, ob der Adressat das Recht auf diese Informationen hat). Diese Informationen können meist auch im Warteraum mitgehört werden. Manchmal ist der Empfang auch unbeaufsichtigt, so dass Unbefugte sich an den Schränken, Patientenakten und Ablagen vergreifen könnten. Achten Sie darauf, dass Sie hierfür geeignete Vorkehrungen treffen.

Sie als Allgemeinarzt, Ärztehaus, Arztpraxis, Hausarzt, HNO-Arzt, Internist, Krankenhaus, Neurologe, Notarzt, Orthopäde, Urologe sowie Zahnarzt benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten, der den Datenschutz für Ärzte in Ihrer Praxis oder im Krankenhaus umsetzt, Verbesserungen vornimmt sowie als Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird? Rufen Sie uns jetzt unter der Tel: +49 94 97 – 94 15 85 an und unsere Partnerfirma fungiert für Sie als externer Datenschutzbeauftragter in Nürnberg, Regensburg, Ingolstadt und Neumarkt. Haben Sie Fragen zum Datenschutzbeauftragten? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Sehr gerne können wir für Sie auch Ihre  Homepage überarbeiten. Hierfür erhalten Sie auf unserer Referenz-Internetseite einen kleinen Überblick über unsere Leistungen und Möglichkeiten.

Christopher Schaknat
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